Erstinformation

Kundenerstinformation

Vermittler:

Jürgens Barz und Barth GmbH & Co. KG
Lilienstraße 81, 881669 München
Telefon: +49 (0)89 – 69 380 330
E-Mail: office@juergenspartner.de

Erstinformationen nach FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung)
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach

§ 34f Abs. 1. S. 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) erbringt Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.

§ 34f Abs. 1. S. 1 Nr. 2 GewO erbringt Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen.

§ 34f Abs. 1. S. 1 Nr. 3 GewO erbringt Anlageberatung oder Anlagevermittlung zu Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes.

Registrierungsnummer, Name und Anschrift der zuständigen Behörde:

Behörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Anschrift der Behörde: Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Unter der Registrierungsnummer D-F-155_NXCK-04

Überprüfbarkeit der Eintragung: Sie können dies durch Nachfrage unter Angabe des Firmennamens oder der Registrierungsnummer im Finanzanlagenvermittlerregister überprüfen unter:

Informationen über Vergütungen und Zuwendungen

Die Vergütung erfolgt in Kombination durch den Kunden (Anleger) und von Dritten. Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden (Anlegers) und den Finanzprodukten, die vermittelt oder beraten werden. Soweit Vergütungsbestandteile durch den Kunden (Anleger) gezahlt werden, erfolgt dies zum Beispiel:

a) entsprechend der noch gesondert zu verhandelnden Vergütungsvereinbarung oder
b) in Form eines Honorars für die Beratungsleistung oder
c) konkrete Vergütungsvariante bzw. –form

Soweit Zuwendungen von Dritten erbracht werden, dürfen dies vom Vermittler einbehalten werden. Zuwendungen sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Vermittler vom Emittenten, Anbieter eines Finanzinstruments oder einem sonstigen Dritten erhält oder an Dritte gewährt.

Ergänzung Kundenerstinformation: Informationen über Interessenkonflikte

Interessenkonflikte lassen sich bei Unternehmen, die für ihre Kunden Dienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente erbringen, nicht immer ausschließen. Hiermit informieren wir Sie nachfolgend über unsere Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

1. Mögliche Interessenkonflikte

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserem Unternehmen, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

• aus eigenem (Umsatz-)Interesse am Absatz von Finanzinstrumenten
• bei dem Erhalt oder der Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Platzierungs-, Vertriebsfolgeprovisionen oder anderen geldwerten Vorteilen) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit unserer Dienstleistung
• durch die erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern
• bei Gewähr von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter
• aus Beziehungen zu Emittenten von Finanzinstrumenten sowie zu Produktgebern, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen sowie bei Kooperationen
• durch die Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind
• aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der mit diesen verbundenen Personen oder
• bei der Mitwirkung von unseren Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten von Unternehmen, deren Produkte Gegenstand unserer Dienstleistung sind.

2. Zuwendungen

Unser Unternehmen bietet seine Dienstleistung auf Provisionsbasis an, d.h. wir erhalten für unsere Dienstleistung vom Anbieter des jeweiligen Finanzinstruments, von der Verwahrstelle oder von dem Maklerpool, dem wir angeschlossen sind, eine vertraglich vereinbarte Provision. Bei dieser Provision kann es sich um eine Abschluss- und / oder um eine Vertriebsfolgeprovision handeln. Darüber hinaus erhalten wir zum Teil auch sonstige Provisionen und / oder geldwerte Leistungen.

3. Verfahren und Maßnahmen zum Management dieser Interessenkonflikte

Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen unsere Dienstleistung beeinträchtigen, verpflichten wir uns, jederzeit durch sorgfältiges, redliches, rechtmäßiges und professionelles Handeln die Beachtung der Kundeninteressen in den Vordergrund zu stellen. Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem die folgenden Maßnahmen:

• Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung
• regelmäßige Schulungen
• Offenlegung von Interessenkonflikten, die sich nicht vermeiden lassen. Diese werden den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss mitgeteilt, um sicherzustellen, dass die jeweilige Entscheidung des Kunden stets auf informierter Basis getroffen wird.

Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation

Wir sind verpflichtet, alle Inhalte im Falle von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, E-Mail) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder von uns veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Im Übrigen haben Sie ein Recht auf Herausgabe der erfolgten Aufzeichnung.

Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, dürfen wir für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen. Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit uns im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.

Informationen über Anlageberatung und Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß §2 Abs. 6 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG)

Die Anlageberatung und die Anlagevermittlung von Finanzinstrumenten gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund einer Genehmigung nach § 34f oder § 34h GewO. Unser Unternehmen ist Gewerbetreibender nach § 84 Handelsgesetzbuch (HGB).

Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Als Vermittler haben wir jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Vorschriften der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Hiernach wird eine anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Erfahrungen sowie des gewünschten Anlagezwecks des Kunden geschuldet. Wir sind ferner dazu angehalten, im Rahmen der Anlageberatung Ihnen eine entsprechende Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Ihnen und uns geschlossen werden.

Zusätzliche Angaben

Erlaubnis nach § 34c Absatz 1 (GewO)

München, den 22.02.2023

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