Sicherheit unserer Depotbank

Bankenkrise:

Aufgrund der Vorkommnisse rund um die Schweizer Bank Credit Suisse haben auch uns, in den letzten Tagen, Anfragen dazu erreicht. Als unser/e Kunde/in führen Sie ein Depot (nebst Abwicklungskonto) bei der FFB (FIL Fondsbank GmbH).

Die FFB ist ein Kreditinstitut, das auf die Verwahrung von Investmentfonds spezialisiert ist. Investmentfonds sind von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltetes Sondervermögen, deren Vermögen im Falle der Insolvenz der KAG nicht in deren Insolvenzmasse fällt. Das Vermögen der Investmentfonds ist von dem der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt. Das Fondsvermögen steht im gemeinschaftlichen Eigentum der Anteilsinhaber, denen im Verhältnis ihrer Anteile die gleichen Rechte zustehen. Aufgrund dessen, dass die Depots lediglich von der FFB verwaltet werden, bleiben diese und die hierin verbuchten Wertpapiere stets im Eigentum des Kunden (also in Ihrem Eigentum). Im etwaigen Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere jederzeit schriftlich bei der FFB herausverlangen oder die Depots auf ein anderes Institut übertragen lassen.

Noch nicht abgerechneten Fondstransaktionen oder Guthaben auf dem Abwicklungskonto unterliegen der Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und zusätzlich der Sicherung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (seit 1976). Die FFB ist Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Dieser sichert Kunden bis zu einer Höhe von 15% der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 750.000 Euro pro „Einleger“. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher.

Durch eine schriftliche Anfrage an den Bundesverband wurde uns am 30.03.2023 bestätigt, dass die FFB natürliche Personen, rechtsfähige Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, mit einem höchstmöglichen Entschädigungsbetrag von 5 Mio. Euro ausstattet. Dadurch ist und bleibt ein hoher Sicherungsumfang gegeben, Einlagen der o.g. Gruppen sind privilegiert gesichert, § 6 Abs. 2 Statut des ESF (SESF). Stand 30.03.2023.

Bitte kommen Sie bei Rückfragen zu dieser Information oder auch bei allen sonstigen Fragen zum aktuellen Marktgeschehen, sowie zur Besprechung Ihres Depots jederzeit sehr gerne auf uns zu.  Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch mit Ihnen.

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